Sicherheit am Bau

TWIEHAUS

Baustellensicherheit

Die Beschäftigten auf der Baustelle sind einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Unfallquoten, insbesondere auch die der Unfälle mit tödlichem Ausgang oder schweren Verletzungen, sind mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Wirtschaftszweige.

Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf der Baustelle aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und insbesondere daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Handwerker gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden. Dies stellt besondere Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen.

Baustellenverordnung

Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen wurde 1996 die Baustellenverordnung erlassen. Sie beruht auf dem Arbeitsschutzgesetz und trifft besondere Regelungen für die spezifischen Anforderungen auf Baustellen. Die Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz sind davon nicht berührt.

Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Deshalb ist er zur Einleitung und Umsetzung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Bauausführung gesetzlich verpflichtet. Da er selbst in der Regel fachlich nicht geeignet ist, muss er einen Sicherheitskräfte- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellen. Es gibt nur wenige Maßnahmen, die von dieser Verpflichtung entbunden sind.

Weitere nützliche Informationen finden Sie unter dem folgenden Link

Download Baustellenverordnung PDF

Wir haben in unserem Team drei ausgebildete Koordinatoren und stellen unsere Dienstleistungen sowohl für eigene Baustellen als auch für externe Maßnahmen zur Verfügung.